Die Wasser- und Abwassergenossenschaft Hackenberg ist nach §§ 73-86 des Wasserrechtsgesetzes eine Körperschaft öffentlichen Rechtes und somit eine eigene Rechtspersönlichkeit.
Ihr Handeln ist nicht auf Gewinn ausgerichtet und die Eigentümer sind gleichzeitig Verantwortliche und Nutznießer.
Der Zweck der Genossenschaft sind die Trinkwasserversorgung und die Abwasserbeseitigung, welche dem Wohl der Mitglieder dienen.
Die Mitglieder sind eigenverantwortlich sowie selbstbestimmt und können mit Eigenleistungen und ehrenamtlichen Aktivitäten auch kostengünstig wirtschaften.
Die Wasser- und Abwassergenossenschaft Hackenberg ist eine Gemeinschaft, die mit dem Ziel gegründet wurde, ihre Mitglieder und deren Liegenschaften mit Trinkwasser zu versorgen und das Abwasser umweltgerecht abzuleiten.
Die Genossenschaft ist für die Errichtung, Betrieb und Instandhaltung der Anlagen zuständig.
Diverse Arbeiten an den Wasser- Abwasseranlagen der Genossenschaft, dürfen ausschließlich nur durch von der Genossenschaft autorisierte Firmen durchgeführt werden. Die Beauftragung darf erst nach Absprache mit dem Obmann bzw. Obmann Stellvertreter erfolgen.
Die Satzung der Wasser- und Abwassergenossenschaft Hackenberg regelt die wichtigsten Aspekte des genossenschaftlichen Miteinanders und ergänzt die Bestimmungen des Wasserrechtsgesetztes.
Die aktuell gültige Fassung der Satzung erhalten Mitglieder auf Wunsch via E-Mail als PDF.