Wasser- UND ABWASSERGENOSSENSCHAFT HACKENBERG

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Frequently Asked Questions


Warum erfolgt die Wasser- und Abwasserversorgung bei meinem Grundstück über diese Genossenschaft?

Im Rahmen der Umwidmung Ihres Kleingartens auf ganzjähriges Wohnen, war die Anbindung für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung an das öffentliche Netz eine Grundvoraussetzung. Da Ihr Grundstück, so wie viele andere, nicht direkt an das öffentliche Netz angebunden war, haben die Eigentümer im Jahr 1995 eine Genossenschaft gegründet, damit diese Grundversorgung gewährleistet ist.

 

Was ist die rechtliche Grundlage für diese Genossenschaft?

Die rechtliche Grundlage der Wasser-und ab Wassergenossenschaft Hackenberg ist das Wasserrechtsgesetz. Die Wasser- und Abwassergenossenschaft Hackenberg ist eine Realgemeinschaft und als solche eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Sie ist eine Realgemeinschaft, die Mitglieder sind primär die einzelnen Liegenschaften.

 

Wer sind die Organe der Genossenschaft?

Die Organe der Genossenschaft sind die Mitgliederversammlung, der Ausschuss, der Obmann, der Obmann Stellvertreter, die Rechnungsprüfer und die Schlichtungsstelle.

 

Wo sind die rechtlichen Grundlagen der Genossenschaft geregelt?

Die Satzungen der Wasser- und Abwassergenossenschaft Hackenberg bilden die rechtliche Grundlage. Jedes neue Genossenschaftsmitglied bekommt diese vom Obmann der Genossenschaft auf Verlangen zugesandt.

 

Wie viele Mitglieder hat die Genossenschaft?

Die Genossenschaft hat 51 Mitglieder.

 

Muss ich dieser Genossenschaft beitreten?

Ja, da die Mitgliedschaft an die Liegenschaft gebunden ist, werden Sie mit Erwerb dieser auch Mitglied der Genossenschaft.

 

Was ist bei Grundstücksteilung zu tun?

Im Zuge einer Grundstücksteilung wird jede einzelne Liegenschaft ein eigenes Genossenschaftsmitglied. Dies ist daher im Zuge der Teilung dem Obmann bekannt zu geben.

 

Wie erfolgt die Verrechnung der Wasser- und Abwasserkosten?

Die laufenden Kosten für den Wasserverbrauch, die Abwasserentsorgung, die jährliche Verbrauchsablesung, die Miete, Wartung und Tausch der Wasserzähler erfolgt durch Fa. ISTA Österreich GmbH.

 

Wie hoch sind die Gebühren für die Genossenschaft?

Die Verwaltungskosten decken die Barauslagen der Genossenschaft (z.B. Buchhaltung, Verrechnung Finanzamtszahlungen, Erstellung Jahresabschluss, Portokosten, etc.). Für laufende Reparaturen wird eine Rücklage gebildet.
Die Genossenschaft arbeitet nicht gewinnorientiert und alle Organe der Genossenschaft arbeiten ehrenamtlich.

 

Wie erfolgt die Ver- und Entsorgung der Genossenschaft?

Die Wasser- und Abwassergenossenschaft Hackenberg hat die Wasserver- und Abwasserentsorgung auf der Grundlage entsprechender Baubewilligungen hergestellt. Die Anbindung erfolgt direkt an das öffentliche Netz der Stadt Wien.

 

Wie erfolgt die Behebung etwaiger Störungen?

Ansprechpartner bei Gebrechen an den Anlagen der Wasser- und Abwassergenossenschaft sind alle Organe der Genossenschaft. Die Kontaktaufnahme erfolgt telefonisch oder persönlich. Private Telefonnummern werden nicht veröffentlicht, jedoch sollten diese innerhalb der Mitglieder zu einem großen Teil bekannt sein. Falls das Gebrechen nicht akut ist, können Sie auch unsere E-Mail Adresse office@wuag.at nutzen. Die Behebung etwaiger Störungen erfolgt durch einen konzessionierten Installateur, welcher durch die Genossenschaft autorisiert wurde. Ist Gefahr im Verzug und keine autorisierte Partnerfirma verfügbar, kann auch eine nicht autorisierte, jedoch konzessionierte fremde Firma die Behebung des Schadens übernehmen. In diesem Fall muss die Genossenschaft umgehend informiert werden.

Dies gilt ebenso für Hauptleitungen, welche auf bzw. durch ihr Grundstück gehen.

Falls bei der Behebung des Schadens auch das Wasser für andere Grundstücke abgesperrt werden muss, sind alle davon betroffenen Mitglieder zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu informieren.

Die Wasserzuleitungen auf den privaten Grundstücken (meistens nach den Wasserschächten in Richtung ihres Hauses) sowie private Kanalzuleitungen zum Hauptkanal, stehen in der Verantwortung des jeweiligen Liegenschaftseigentümers.

 

Was muss ich bei Bauarbeiten hinsichtlich der Wasser- und Abwasserleitungen berücksichtigen?

Die Gewichtsbeschränkung auf den öffentlichen Straßen am Hackenberg beträgt 7,5 Tonnen. Auf nicht tief asphaltierten Wegen (z.B. Hubert-Eder-Weg oder Wasserschlossweg) dürfen keine großen Lastwägen fahren, da diese bei den Wasser- und Abwasserleitungen Schäden verursachen können, weil diese nicht sehr tief liegen. Baumaterialien müssen daher mit kleinen Transportern und kleinen Baufahrzeugen („Japaner“) befördert werden.

 

Wer kommt für Schäden an den Leitungen auf?

„Natürliche“ Schäden werden anteilig von allen Genossenschaftsmitgliedern bezahlt. Schäden, die durch Bauarbeiten oder unzulässige Belastungen verursacht werden, müssen vom jeweiligen Verursacher bezahlt werden.

 

Weiss die Genossenschaft automatisch, dass ich der neue Eigentümer einer Liegenschaft bin?

Nein, sofern der Verkäufer bzw. Sie als neuer EigentümerIn es nicht aktiv melden. Es ist daher wichtig, bei Kaufabschluss den Obmann darüber zu informieren, damit auf der Rechnung der richtige Empfänger steht.

 

Welche Verpflichtungen haben die Genossenschaftsmitglieder noch?

Die rechtlichen Regelungen und Verpflichtungen sind in der Verordnung der Wiener Landesregierung zur Durchführung des Wasserversorgungsgesetzes 1960 geregelt.

Im §18 der Verordnung zur Durchführung des Wasserversorgungsgesetzes der Gemeinde Wien ist z.B. die Verpflichtung zum Einbau eines Druckminderungsventils für die Warmwasseraufbereitungsanlage vorgeschrieben.